AGB der Firma Erhart in Hechingen
Allgemeines
Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
Für Kaufverträge, die in unserem Ladengeschäft, bei Beratungs- und Aufmaßterminen vor Ort und auf regionalen Verkaufsmessen abgeschlossen werden, existiert kein gesetzliches und kein vertragliches Rücktrittsrecht.
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist aus-schließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden.
Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Teillieferungen sind zulässig.
Bei Werksbestellungen oder Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes zu erheben.
Datenspeicherung
Der Käufer wird hiermit davon informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes verarbeitet.
Lieferung und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante beim Kunden, Frachtkosten werden auf Basis unserer jeweils gültigen Pauschale (siehe Aushang in unseren Verkaufsräumen) oder nach besonderer Vereinbarung berechnet.
Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
Die Nichteinhaltung von Lieferungsterminen und Lieferfristen durch den Verkäufer berechtigt den Käufer zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Bei Ware, die erst aus dem Ausland bezogen werden muss, ist der Verkäufer für solche Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat. Unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über den Eintritt informieren.
Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
Wechselzahlungen werden vom Verkäufer nicht angenommen.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Als Zahlungseingang gilt erst der Tag der endgültigen Gutschrift.
Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Der Käufer ist zu Sicherungsübereignungen bzw. Verpfändungen der Waren nicht befugt.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur-, und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
Mangelrüge, Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tage zu rügen, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder bei Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
Vermittlung von Bauleistungen
Werden die von uns angebotenen Bauleistungen und Montagen von Subunternehmern ausgeführt, sind Gewährleistungsansprüche direkt beim Subunternehmer geltend zu machen. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Subunternehmer werden hiermit direkt an den Käufer abgetreten.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers. Es gilt deutsches Recht.